Rmoni's rechtliche Dokumente
Rechtliche Dokumente für Rmoni-Kunden
Rmoni und der Kunde können im Folgenden gemeinsam als "Parteien" und jeder für sich als "Partei" bezeichnet werden.
in Erwägung nachstehender Gründe:
(A) Rmoni hat cloudbasierte digitale Qualitätsmanagementlösungen für die Registrierung, Echtzeit-Fernüberwachung und Berichterstattung über wichtige Kontrollparameter entwickelt (nachstehend: die "Plattform"). Die Plattform kann über Desktop- und mobile Apps genutzt werden. Die Plattform kann mit spezifischer Hardware (die "Hardware") verbunden werden, einschließlich Sensoren, Routern, Gateways und Thermometern, die ebenfalls über Rmoni (oder einen Wiederverkäufer von Rmoni) geliefert werden;
(B) Der Kunde ist daran interessiert, Zugang zu der Plattform zu erhalten und diese zu nutzen, um sein Geschäft oder seine Einrichtung zu betreiben, wie in diesem Vertrag und seinen Anhängen näher beschrieben, und Rmoni ist bereit, die Plattform und die vereinbarten Zusatzdienste zu den hierin festgelegten Bedingungen bereitzustellen.
Die Vertragsparteien kommen wie folgt überein:
1. Definitionen und Auslegung
Verbundenes Unternehmen bedeutet jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler die betreffende Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Ist der Kunde ein Franchisegeber, so gelten die Franchisenehmer des Kunden als "Verbundene Unternehmen" im Sinne dieser Vereinbarung.
Anlage bezeichnet ein schriftliches Dokument, das diesem Vertrag bei seiner Unterzeichnung beigefügt oder zu einem späteren Zeitpunkt von Rmoni und dem Kunden gesondert unterzeichnet wird.
Kundeninhalte sind alle Daten und Materialien, die der Kunde Rmoni zur Verwendung in Verbindung mit der Plattform zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundenanwendungen, Datendateien und Grafiken. Daten, die Rmoni zur Verfügung gestellt werden" bedeutet in diesem Zusammenhang Daten, die vom Kunden und seinen Nutzern in Verbindung mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden an die Plattform übermittelt und dort gespeichert werden (und schließt solche Daten ein, die in den Sicherungskopien von Rmoni gespeichert sind, falls vorhanden).
Datenschutzabkommen (DPA ) ist das in Artikel 8 beschriebene Abkommen, das diesem Abkommen gegebenenfalls als Anhang 3 beigefügt wird.
Dokumentation bedeutet alle Handbücher, Anweisungen oder andere Dokumente oder Materialien, die Rmoni dem Kunden auf der Support-Website unter https://support.rmoni.com zur Verfügung stellt und die die Funktionalität, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen der Plattform beschreiben, einschließlich aller Aspekte ihrer Installation, Konfiguration, Integration, ihres Betriebs, ihrer Nutzung oder ihres Supports.
Gebühren sind die in der jeweiligen Bestellung festgelegten Gebühren.
Schädlicher Code ist jede Software, Hardware oder andere Technologie, jedes Gerät oder Mittel, einschließlich Viren, Würmer, Malware oder anderer bösartiger Computercodes, deren Zweck oder Wirkung darin besteht, (a) unbefugten Zugang zu ermöglichen oder (i) die Funktion eines Computers, einer Software, Firmware, Hardware, eines Systems oder Netzwerks oder (ii) die Sicherheit, Integrität, Vertraulichkeit oder Nutzung von Daten zu zerstören, zu unterbrechen, zu deaktivieren, zu verzerren oder anderweitig zu schädigen oder zu behindern, oder (b) den Kunden daran zu hindern, auf die Dienste zuzugreifen oder sie wie in diesem Vertrag vorgesehen zu nutzen.
Geistige Eigentumsrechte sind alle bestehenden und zukünftigen eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die im Rahmen von Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen Gesetzen zum geistigen Eigentum gewährt, beantragt oder anderweitig vorhanden sind, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
Bestellung bezeichnet das/die Bestelldokument(e), mit dem/denen der Kunde die Plattform und/oder zusätzliche, in diesem Vertrag geregelte Dienste abonniert. Das erste zwischen den Parteien abgeschlossene Bestellformular wird über Hubspot erstellt und abgeschlossen und ist auf den ersten Seiten dieses Vertrags enthalten. Zusätzliche Bestelldokumente, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung abgeschlossen werden, werden dieser Vereinbarung als Anhang 1 beigefügt.
Erlaubte Nutzung bedeutet jede Nutzung der Dienste und der Plattform durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und der Dokumentation zum Nutzen des Kunden ausschließlich im Rahmen oder für die internen Geschäftsabläufe des Kunden.
Plattform bezeichnet die von Rmoni entwickelte Cloud-basierte Lösung für digitales Qualitätsmanagement, die dem Kunden unter den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.
Dienstleistungen sind alle von Rmoni für den Kunden erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung der Plattform und aller zusätzlichen Dienstleistungen, die die Parteien von Zeit zu Zeit vereinbaren können.
Dienstleistungsvereinbarung (SLA) ist die dieser Vereinbarung als Anhang 2 beigefügte Dienstleistungsvereinbarung, die für die Dienste gilt.
Laufzeit ist die gesamte Dauer dieses Abkommens, einschließlich (möglicher) Verlängerungen, wie in Artikel 9 dieses Abkommens näher erläutert.
1.1 Die Bestellung(en) und die Anhänge zu dieser Vereinbarung sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Anhängen und den Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt die folgende Rangfolge:
(1) die geltende(n) Verordnung(en)
(2) den Hauptteil dieses Abkommens;
(3) Service Level Agreement (SLA)(Anhang 2);
(4) Falls abgeschlossen: die Datenverarbeitungsvereinbarung(Anhang 3).
wobei das höher eingestufte Dokument Vorrang vor allen niedriger eingestuften Dokumenten hat.
2. Plattform und Dienste
2.1 Der Kunde beauftragt Rmoni hiermit mit der Erbringung der Dienstleistungen, die Rmoni hiermit zu den Bedingungen dieses Vertrages annimmt. Die Dienstleistungen bestehen, soweit sie gemäß dem Auftrag anwendbar sind, aus:
(a) Bereitstellung des Zugangs zur Plattform für den Kunden;
(b) Implementierungs-, Einrichtungs-, Kalibrierungs-, Installations-, Konfigurations-, Schulungs- und Validierungsdienstleistungen;
(c) die Unterstützungsdienste - wie in der SLA angegeben;
2.2 Rmoni kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den Diensten vornehmen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen die Leistung oder Funktionalität der Dienste nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Falle einer Änderung, die nach vernünftigem Ermessen als wesentlich angesehen werden kann (von Rmoni nach eigenem Ermessen zu bestimmen), wird Rmoni den Kunden im Voraus über eine solche Änderung informieren, es sei denn, eine vorherige Benachrichtigung ist nicht möglich (z.B. im Falle von sicherheitsrelevanten Änderungen). Die Parteien können im SLA von diesem Artikel abweichen; in diesem Fall ist der SLA in dieser Hinsicht maßgebend.
2.3 Sofern und soweit Rmoni einer solchen Verbindung schriftlich zugestimmt hat, erfolgt die Nutzung von Hardware (einschließlich Sensoren), Anwendungen, Diensten oder Produkten von Drittanbietern, die dem Kunden zur Nutzung in Verbindung mit den Diensten lizenziert wurden, sowie jeglicher Austausch oder sonstige Übertragung von Informationen zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Rmoni übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Hardware, Anwendungen, Diensten oder Produkten von Drittanbietern durch den Kunden.
3. Nutzungsrechte und Einschränkungen
3.1 Der Kunde hat das Recht, während der Laufzeit auf die in der jeweiligen Bestellung angegebenen Dienste zuzugreifen und sie für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke zu nutzen. Diese Rechte sind nicht exklusiv, nicht übertragbar und werden durch die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen eingeschränkt und unterliegen diesen. Der Kunde hat nur die Rechte, die ihm in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden.
3.2 Der Kunde garantiert, dass die Nutzung und/oder Verarbeitung des Kundeninhalts (i) keine Rechte Dritter oder ihm auferlegte gesetzliche Verpflichtungen verletzt und (ii) nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Der Kunde stellt Rmoni von allen Ansprüchen Dritter frei, die, gleich aus welchem Grund, im Zusammenhang mit den Kundeninhalten erhoben werden.
3.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer. Rmoni haftet nicht für Daten- oder Funktionsverluste, die unmittelbar durch Handlungen der Nutzer des Kunden verursacht werden.
3.4 Der Kunde darf die Dienste und die Dokumentation den Nutzern seiner verbundenen Unternehmen zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, dass:
(a) Der Kunde ist für die Gebühren und alle Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen (und deren Nutzer) verantwortlich;
(b) Der Kunde haftet dafür, dass seine verbundenen Unternehmen (und deren Nutzer) die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten;
(c) Der Kunde stellt sicher, dass alle Rechte oder Rechtsmittel, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, nur vom Kunden und nicht von einem verbundenen Unternehmen gegen Rmoni eingeklagt werden können, mit der Ausnahme, dass der Kunde berechtigt ist, Verluste von verbundenen Unternehmen so zu behandeln, als wären sie Verluste des Kunden.
4. Beschränkungen
4.1 Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die:
(a) gesetzlich verboten ist;
(b) in irgendeiner Weise die Rechte anderer verletzt;
(c) versucht, unbefugten Zugang zu den Diensten oder anderen Diensten, Geräten, Daten, Konten oder Netzwerken zu erhalten oder diese zu stören;
(d) schädlichen Code oder irgendeine Form von Spam zu verbreiten;
(e) den Diensten, Rmoni oder anderen schaden oder den Dienst oder dessen Nutzung durch andere beeinträchtigen könnten.
4.2 Der Kunde darf nicht:
(a) die Dienste weiterzuverkaufen oder weiterzuverteilen;
(b) auf die Dienste zugreifen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu entwickeln;
(c) den Quellcode der Software, die zur Erbringung der Dienste verwendet wird, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, ihn abzuleiten (außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts);
(d) umfangreiche Last- oder Sicherheitstests durchführen;
(e) den Dienst zu kopieren oder neu zu veröffentlichen (zu erlauben);
(f) die Dienste anderen Personen als Nutzern innerhalb des Unternehmens des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen (Angestellte und Freiberufler) zur Verfügung zu stellen;
(g) die Dienste oder die Dokumentation zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
(h) Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumshinweise, die in der für die Erbringung der Dienste verwendeten Software oder in der Dokumentation enthalten sind, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.
4.3 Ohne die sonstigen Rechte von Rmoni aus diesem Vertrag einzuschränken, kann ein tatsächlicher oder vermuteter Verstoß gegen die Bestimmungen in Artikel 4.1 und/oder 4.2 zur Aussetzung der Nutzung der Dienste führen. Rmoni wird die Nutzung der Dienste nur in dem Umfang und für den Zeitraum aussetzen, der vernünftigerweise notwendig ist, um den Verstoß zu beheben. Sofern Rmoni nicht der Ansicht ist, dass eine sofortige Aussetzung erforderlich ist, wird Rmoni die Nutzung der Dienste mit angemessener Frist aussetzen. Rmoni ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 4.1 und/oder 4.2 alle ihm zur Verfügung stehenden angemessenen Rechtsmittel zu ergreifen. Rmoni haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten, Ansprüche oder Kosten, die sich aus einer Aussetzung der Dienste ergeben oder damit zusammenhängen.
5. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungen
5.1 Die Plattform wird im Rahmen eines Abonnements zur Verfügung gestellt, für das Zahlungen im Voraus für jede Abonnementlaufzeit geleistet werden. Die Gebühren für die Nutzung der Plattform (Abonnement- oder Lizenzgebühren) sind in der Bestellung beschrieben. Gebühren für andere Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Installation, Implementierung, Support, Schulung) werden gesondert berechnet und, sofern im Voraus berechnet, in der Bestellung beschrieben. Die Nutzung von SMS/Voicecalls wird am Ende eines jeden Quartals zusammen mit den Abonnementgebühren in Rechnung gestellt.
5.2 Zu Beginn eines jeden Abonnementzeitraums stellt Rmoni die Abonnementgebühren in Rechnung, und der Kunde zahlt Rmoni die Abonnementgebühren, wie sie in der jeweiligen Bestellung gemäß diesem Artikel 5 festgelegt sind. Die Gebühren sind in Euro zu zahlen, es sei denn, in der Bestellung ist etwas anderes angegeben.
5.3 Erhöht der Kunde während einer laufenden Abonnementlaufzeit die Anzahl der Sensoren und/oder Standorte, stellt Rmoni die zusätzlichen Gebühren anteilig für die verbleibende Laufzeit des laufenden Abonnements in Rechnung.
5.4 Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (falls zutreffend) oder andere örtlich geltende gleichwertige Umsatzsteuern, die vom Kunden in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Weise zu zahlen sind. Der Kunde ist für die Zahlung aller mit der Nutzung der Dienste verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Rmoni gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, wird Rmoni dem Kunden eine Rechnung stellen und der Kunde wird diesen Betrag an Rmoni zahlen.
5.5 Der Kunde wird jede unbestrittene Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt bezahlen. Alle Aufträge, einschließlich aller damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen, sind nicht stornierbar und alle geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
5.6 Der Kunde wird Rmoni innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung benachrichtigen, wenn er die Rechnung (teilweise) für falsch hält. Die Mitteilung wird eine Erläuterung der Gründe enthalten, warum der Kunde die betreffende Rechnung bestreitet. Wenn der Kunde eine Rechnung in gutem Glauben bestreitet, kann er die Zahlung des strittigen Betrags zurückhalten. Bezieht sich die Beanstandung auf einen Teil einer Rechnung, so zahlt der Kunde den nicht beanstandeten Betrag gemäß diesem Artikel 5. Die Parteien vereinbaren, solche Streitigkeiten in gutem Glauben innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Eingang der Mitteilung bei Rmoni zu erörtern.
5.7 Wenn der Kunde eine unbestrittene Rechnung nicht bis zum entsprechenden Fälligkeitsdatum bezahlt und dieses Versäumnis 14 (vierzehn) Tage nach der schriftlichen Mahnung des überfälligen Betrags durch Rmoni anhält, dann:
(i) Rmoni ist berechtigt, die Erbringung der Leistungen auszusetzen, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind, ohne dass Rmoni für Forderungen oder Kosten haftet, die sich aus der Aussetzung der Leistungen aufgrund der Nichtbezahlung ergeben;
(ii) Rmoni kann dem Unternehmer Verzugszinsen auf den überfälligen Betrag berechnen, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf;
(iii) Die Zinsen werden ab dem Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Zahlung des vollen Betrags täglich berechnet.
Dieser Artikel 5.6 schränkt die anderen Rechte und Rechtsmittel, die Rmoni in diesem Vertrag oder nach den geltenden Gesetzen zustehen, nicht ein.
5.8 Alle (unbestrittenen) Beträge, die aufgrund dieses Vertrages an Rmoni zu zahlen sind, sind vom Kunden in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehalt an Rmoni zu zahlen.
5.9 Rmoni ist berechtigt, die Entgelte von Zeit zu Zeit zu ändern. Zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres ist Rmoni berechtigt, die Entgelte entsprechend dem von der CBS in den Niederlanden veröffentlichten "Dienstleistungspreisindex" (DPI) + maximal 2 % zu erhöhen. . Falls Rmoni die Gebühren um mehr als 2 % über den Indexierungssatz hinaus erhöhen möchte, wird Rmoni den Kunden mindestens drei (3) Monate im Voraus darüber informieren. Während dieser Frist hat der Kunde das Recht zu entscheiden, ob er den Vertrag zu den neuen Tarifen fortsetzen möchte. Wenn der Kunde die neuen Gebühren nicht akzeptieren will, kann er den Vertrag mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens der neuen Gebühren kündigen. Haben die Parteien ausdrücklich schriftlich feste Gebühren für einen längeren Zeitraum als ein Kalenderjahr vereinbart, so gilt dieser Artikel erst ab der ersten Verlängerung des Vertrags (falls zutreffend); in diesem Fall können die Gebühren ab dem ersten Tag der Verlängerung angepasst werden.
5.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Rmoni vollständige und korrekte Abrechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und Rmoni über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Jede Partei bleibt Eigentümerin aller ihrer Rechte an geistigem Eigentum.
6.2 Der Vertrag führt nicht zu einer Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum zwischen den Parteien. Rmoni behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und der Dokumentation vor, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran. Der Kunde hat keine Rechte, Lizenzen oder Befugnisse in Bezug auf die Dienste oder die Dokumentation (einschließlich Aktualisierungen oder Änderungen daran), es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt.
6.2.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum und andere Eigentumsrechte an den Kundeninhalten verbleiben beim Kunden (oder seinen Lizenzgebern). Unabhängig davon stimmt der Kunde zu, dass (ohne zusätzliche Kosten):
(a) Rmoni ist berechtigt, den Handelsnamen und die Warenzeichen des Kunden ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden;
(b) Rmoni ist berechtigt, die über die Dienste verarbeiteten Inhalte des Kunden in anonymisierter Form für Datenanalysezwecke zu nutzen, um beispielsweise die Leistung und die einzelnen Module der (SaaS-) Dienste zu verbessern.
7. Vertraulichkeit und Sicherheit
7.1 Jede Partei (oder eines ihrer verbundenen Unternehmen) (die "offenlegende Partei") kann der anderen Partei (oder einem ihrer verbundenen Unternehmen) (der "empfangenden Partei") vertrauliche Informationen offenlegen oder zugänglich machen.Vertrauliche Informationen" sind Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium (mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise), die von einer Partei oder im Namen einer Partei gegenüber der anderen Partei offengelegt oder zugänglich gemacht werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter Umständen offengelegt oder zugänglich gemacht werden, die vernünftigerweise auf eine vertrauliche Behandlung schließen lassen, einschließlich Informationen, die aus der Technologie, den Geschäftsgeheimnissen, dem Know-how, den Geschäftsabläufen, den Plänen, den Strategien, den Kunden, der Preisgestaltung der offenlegenden Partei bestehen oder sich darauf beziehen, sowie Informationen, für die die offenlegende Partei vertraglich oder anderweitig zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, und zwar unabhängig davon, ob sie als "vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind oder nicht. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (a) sind und bleiben alle Kundeninhalte vertrauliche Informationen des Kunden, (b) sind und bleiben die Dienstleistungen und die Dokumentation vertrauliche Informationen von Rmoni und (c) sind die Bedingungen und das Bestehen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen jeder Partei in Bezug auf die andere.
7.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht die Informationen, die die empfangende Partei durch schriftliche oder sonstige dokumentarische Aufzeichnungen nachweisen kann:
(a) der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung bekannt waren, bevor diese Informationen der empfangenden Partei im Zusammenhang mit diesem Abkommen offengelegt oder zugänglich gemacht wurden;
(b) der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch die Nichteinhaltung dieses Abkommens durch die empfangende Vertragspartei oder einen ihrer Vertreter allgemein bekannt war oder wird;
(c) von der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einer dritten Partei erhalten wurde oder wird, die nach Wissen der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Erhalts nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war oder ist;
(d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen entwickelt wurde oder wird.
7.3 Als Voraussetzung für die Offenlegung von oder den Zugang zu vertraulichen Informationen muss die empfangende Partei:
(a) nur dann auf vertrauliche Informationen zuzugreifen oder diese zu nutzen, wenn dies für die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erforderlich ist;
(b) außer in den Fällen, in denen dies gemäß Artikel 7.4 zulässig ist, keine vertraulichen Informationen offenlegen oder den Zugang zu diesen Informationen gestatten, es sei denn, ihre Mitarbeiter müssen: (i) diese vertraulichen Informationen für die Ausübung der Rechte oder die Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei im Rahmen und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag kennen müssen; (ii) über die vertrauliche Natur der vertraulichen Informationen und die Verpflichtungen der empfangenden Partei im Rahmen dieses Artikels 7 informiert wurden; und (iii) an Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungsverpflichtungen gebunden sind, die die vertraulichen Informationen mindestens ebenso schützen wie die in diesem Artikel 7 festgelegten Bedingungen;
(c) die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die er zum Schutz seiner vertraulichen Informationen anwendet, keinesfalls jedoch mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt: (i) in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, solange diese Geschäftsgeheimnisse nach den geltenden Gesetzen als Geschäftsgeheimnisse gelten, (ii) in Bezug auf die Dienstleistungen, die Dokumentation und den Kundeninhalt auf unbestimmte Zeit und (iii) in Bezug auf alle anderen vertraulichen Informationen für fünf (5) Jahre ab dem Datum des Erhalts dieser Informationen; und
(d) stellt sicher, dass seine Vertreter die Bestimmungen dieses Artikels 7 einhalten, und ist für die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch seine Vertreter verantwortlich und haftbar.
7.4 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen, soweit eine solche Offenlegung gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei bemüht sich in angemessener Weise, die andere Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich zu benachrichtigen, und unterstützt die offenlegende Partei auf deren alleinige Kosten in angemessener Weise dabei, sich einer solchen Offenlegung zu widersetzen oder eine Schutzanordnung oder andere Einschränkungen der Offenlegung zu erwirken.
7.5 Jede Partei ist verpflichtet, in Bezug auf vertrauliche Informationen der anderen Partei (mindestens) die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die sie anwendet, um die Offenlegung ihrer eigenen vertraulichen Informationen zu verhindern. Jede Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch oder jede unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei. Keine der Parteien darf Prototypen, Software oder andere materielle Gegenstände, die vertrauliche Informationen der anderen Partei enthalten und der Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren. Jede Vertragspartei kann vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei auf einer Need-to-know-Basis an ihre Auftragnehmer weitergeben, die Vertraulichkeitsvereinbarungen unterliegen, die sie verpflichten, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nur zur Erleichterung der Erbringung ihrer Dienstleistungen im Auftrag der empfangenden Vertragspartei zu verwenden.
8. Schutz und Sicherheit von Daten
8.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass personenbezogene Daten (wie in der Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 ("DSGVO") definiert) in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, einschließlich der DSGVO, durch oder im Namen des Kunden verarbeitet werden.
8.2 Wenn es die Art der zu erbringenden Dienstleistungen erfordert, werden die Parteien eine separate Datenverarbeitungsvereinbarung gemäß Artikel 28 DSGVO abschließen, soweit Rmoni personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. In diesem Fall wird die Datenverarbeitungsvereinbarung Anlage 3 zu diesem Vertrag.
9. Laufzeit, Beendigung und Aussetzung
9.1 Dieser Vertrag tritt an dem in der Bestellung angegebenen Datum für einen bestimmten Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten in Kraft. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, bis er gemäß diesem Artikel 9 gekündigt wird.
9.2 Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der laufenden Laufzeit schriftlich kündigen.
9.3 Eine Vertragspartei kann diesen Vertrag kündigen, wenn die andere Vertragspartei diesen Vertrag wesentlich verletzt und diese Verletzung (a) nicht behoben werden kann oder (b), obwohl sie behoben werden kann, 30 (dreißig) Tage, nachdem die nicht verletzende Vertragspartei die verletzende Vertragspartei schriftlich von der Verletzung in Kenntnis gesetzt hat, unbehoben bleibt. In der Mitteilung muss die Verletzung hinreichend genau beschrieben werden.
9.4 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 15 dieser Vereinbarung die Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei aus dieser Vereinbarung für mehr als neunzig (90) Tage wesentlich beeinträchtigt, können beide Parteien die Vereinbarung kündigen.
9.5 Jede Partei kann zusätzlich zu den gesetzlichen Auflösungsbestimmungen diesen Vertrag jederzeit und ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne Schadensersatzpflicht gegenüber der anderen Partei auflösen, wenn die andere Partei (i) für insolvent erklärt wird oder (ii) anderweitig Gegenstand eines Verfahrens im Zusammenhang mit ihrer Liquidation, Abwicklung oder Insolvenz ist.
9.6 Bei Beendigung dieses Vertrages erbringt Rmoni, unabhängig vom Grund der Beendigung des Vertrages, innerhalb einer angemessenen Frist (höchstens 3 (drei) Monate) unmittelbar nach Beendigung des Vertrages Abwicklungsleistungen. Wird der Vertrag gekündigt, weil der Kunde unbestrittene oder anderweitig fällige Beträge nicht bezahlt hat, kann Rmoni eine Vorauszahlung für die Abwicklungsleistungen verlangen. Rmoni wird die zu diesem Zeitpunkt üblichen Gebühren für die Erbringung der Kündigungshilfe in Rechnung stellen.
10. Auswirkungen der Beendigung
10.1 Bei Beendigung dieser Vereinbarung:
(a) werden alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen, die eine Partei der anderen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt hat, unverzüglich beendet;
(b) Der Kunde stellt die Nutzung der von Rmoni bereitgestellten Dienste unverzüglich ein. Rmoni gewährt dem Kunden jedoch für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung einen eingeschränkten Zugang zu den Diensten, der ausschließlich dem Abruf der Kundeninhalte dient;
(c) Auf Verlangen von Rmoni ist der Kunde verpflichtet, alle vertraulichen Informationen von Rmoni unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu entsorgen und schriftlich zu bestätigen, dass er dies getan hat. Der Kunde kann jedoch Kopien der vertraulichen Informationen als Teil von Archivierungsaufzeichnungen, die auf Sicherungssystemen gespeichert sind, aufbewahren, vorausgesetzt, diese unterliegen weiterhin Artikel 7 (Vertraulichkeit und Sicherheit).
10.2 Wenn der Kunde diesen Vertrag in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen kündigt, ist er von der Verpflichtung zur Zahlung aller anwendbaren Gebühren befreit, die dem Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zuzuordnen sind.
10.3 Falls Rmoni diesen Vertrag aufgrund der Nichterfüllung oder des Verzugs des Kunden kündigt, werden alle Gebühren und Zahlungen, die in Rechnung gestellt wurden oder fällig geworden wären, wenn dieser Vertrag in Kraft geblieben wäre, sofort fällig, und der Kunde wird diese Gebühren und Zahlungen zusammen mit den zuvor aufgelaufenen, aber noch nicht bezahlten Gebühren und Zahlungen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von Rmoni bezahlen.
10.4 Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern sollte, überdauert die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung.
11. Hardware (Sensoren)
11.1 Dieser Artikel gilt für alle Käufe von Hardware (Sensoren), die der Kunde bei Rmoni tätigen kann.
11.2 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird die von Rmoni verkaufte Hardware dem Kunden ab Lager geliefert. Wenn schriftlich vereinbart, liefert Rmoni die an den Kunden verkaufte Hardware an den vom Kunden angegebenen Ort. Der Kaufpreis für die Hardware beinhaltet nicht die Kosten für Transport, Versicherung, Lagerung usw. Diese Kosten werden dem Kunden gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
11.3 Sofern schriftlich vereinbart, wird Rmoni die vom Kunden erworbene Hardware installieren, konfigurieren und mit der Plattform verbinden.
11.4 Rmoni ist jederzeit berechtigt, den Vertrag über den Kauf von Hardware in Teillieferungen zu erfüllen.
11.5 Der Kunde stellt sicher, dass die Umgebung, in der die Hardware aufgestellt wird, den von Rmoni für die Hardware festgelegten Anforderungen entspricht, u.a. in Bezug auf Temperatur, Feuchtigkeit und technische Anforderungen.
11.6 Rmoni wird sich bemühen, Material- und Fabrikationsfehler an der Hardware sowie Mängel an den von Rmoni im Rahmen der Gewährleistung gelieferten Teilen innerhalb einer angemessenen Frist und kostenlos zu beheben, wenn diese Mängel Rmoni innerhalb einer Frist von zwölf (12) Monaten nach der Lieferung detailliert mitgeteilt werden, unter der Voraussetzung, dass der Kunde Rmoni jeden Mangel innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung des Mangels mitteilt. Können die Mängel nach billigem Ermessen von Rmoni nicht behoben werden oder würde die Behebung zu lange dauern oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen, ist Rmoni berechtigt, die Hardware durch andere, ähnliche, aber nicht unbedingt identische Hardware zu ersetzen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel an der Hardware ganz oder teilweise auf unsachgemäßen, nachlässigen oder unsachgemäßen Gebrauch oder auf äußere Umstände wie Brand- oder Wasserschäden zurückzuführen sind oder wenn der Kunde die von Rmoni im Rahmen der Gewährleistung gelieferte Hardware oder Teile ohne Zustimmung von Rmoni verändert oder verändern lässt. Rmoni wird diese Zustimmung nicht unbillig verweigern.
11.7 Der Kunde kann keine anderen als die in Artikel 11.6 festgelegten Ansprüche oder weitergehenden Ansprüche bezüglich der Nichtkonformität der von Rmoni verkauften Hardware geltend machen. Eine gültige Reklamation gemäß diesem Artikel hat daher keine Auswirkungen auf den Vertrag in Bezug auf (zum Beispiel, aber nicht ausschließlich) das Abonnement der Plattform und andere in diesem Vertrag festgelegte Dienstleistungen. Die Kosten für Dienstleistungen und Reparaturen, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Garantie durchgeführt werden, werden dem Kunden zu den jeweils geltenden Tarifen von Rmoni in Rechnung gestellt. Rmoni hat keinerlei Verpflichtungen aus dem Kauf von Hardware in Bezug auf Defekte und/oder andere Fehler, die nach Ablauf der in Artikel 11.6 genannten Garantiezeit gemeldet werden.
12. Garantien und Einhaltung
12.1 Rmoni gewährleistet, dass die Dienstleistungen in professioneller Weise entsprechend den allgemeinen Industriestandards erbracht werden und dass die Dienstleistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation erbracht werden.
12.2 Rmoni übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste ununterbrochen, virenfrei oder fehlerfrei zur Verfügung stehen und dass Rmoni alle Fehler korrigiert. Rmoni haftet nicht für die unbefugte Veränderung, den Diebstahl oder die Zerstörung von Daten, Dateien oder Programmen des Kunden oder anderer Nutzer. Rmoni übernimmt keine Garantie für die Interoperabilität mit Software, Hardware oder Infrastrukturen von Dritten, die der Kunde möglicherweise einsetzt.
12.3 Beide Parteien müssen alle für sie geltenden Gesetze einhalten:
(a) Rmoni wird bei der Erbringung der Dienstleistungen alle Gesetze einhalten, die auf die Verpflichtungen aus diesem Vertrag anwendbar sind. Rmoni ist jedoch nicht für die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften verantwortlich, die auf den Kunden oder seine Branche anwendbar sind und die nicht allgemein auf Anbieter von Informationstechnologie-Dienstleistungen anwendbar sind.
(b) Der Kunde muss alle Gesetze einhalten, die für seine Nutzung der Dienste gelten. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung des Datenschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten, die er bereitstellt oder kontrolliert, sowie für die Nutzung der Dienste in einer Weise verantwortlich, die mit den rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen des Kunden übereinstimmt. Der Kunde ist verantwortlich für die Beantwortung von Anfragen Dritter bezüglich der Nutzung der Dienste durch den Kunden.
12.4 Rmoni sichert dem Kunden zu, dass Rmoni während der Laufzeit des Vertrages die Dienstleistungen mit Personal erbringen wird, das über die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen verfügt, und dass Rmoni angemessene Ressourcen einsetzen wird, um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen.
12.5 Mit Ausnahme der ausdrücklichen Garantien, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, werden alle Dienste und die Dokumentation ohne Mängelgewähr bereitgestellt, und Rmoni lehnt hiermit alle Garantien ab, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, und Rmoni lehnt insbesondere alle stillschweigenden Garantien für die Eignung für einen bestimmten Zweck und alle Garantien ab, die sich aus dem Handelsverkehr, der Gewohnheit oder der Handelspraxis ergeben. Ohne das Vorstehende einzuschränken, übernimmt Rmoni keinerlei Garantie dafür, dass die Dienste oder die Dokumentation oder irgendwelche Produkte oder Ergebnisse ihrer Nutzung mit irgendeiner Software, einem System oder anderen Diensten kompatibel sind oder funktionieren, außer wenn und soweit dies ausdrücklich in der Dokumentation angegeben ist.
13. Die Verantwortung des Kunden
13.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Konfiguration und Anpassung des Kundenkontos auf der Plattform verantwortlich ist, unabhängig davon, ob Rmoni in dieser Hinsicht Unterstützung geleistet hat oder leistet. Die Verantwortung des Kunden in dieser Hinsicht umfasst unter anderem das Hochladen von Checklisten, den Inhalt und die Art der Checklisten, die Planung und Verwendung von Checklisten, die Aktivierung von Benachrichtigungen, Warnungen, Alarmen oder anderen Alarmen und deren Parameter und Einstellungen.
13.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Weiterverfolgung von Benachrichtigungen, Warnungen, Alarmen oder anderen Warnungen verantwortlich ist, die dem Kunden über die Plattform auf der Grundlage von Messungen der Sensoren oder der Ergebnisse der vom Kunden ausgefüllten Checklisten übermittelt werden. Rmoni haftet nicht für Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde nicht auf solche Warnungen reagiert. Der Kunde ist auch allein verantwortlich für die Informationen/Daten, die er in die Checklisten einträgt.
13.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Rmoni nicht für Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden haftbar gemacht werden kann, die auf den über die Plattform bereitgestellten Informationen (einschließlich Warnmeldungen) beruhen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung dieser Informationen und für alle Ergebnisse, die sich aus seinen Entscheidungen oder Handlungen ergeben.
14. Entschädigung
14.1 Rmoni stellt den Kunden von allen Verlusten frei, die aus oder im Zusammenhang mit einer angeblichen oder tatsächlichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter oder anderer Rechte entstehen, die sich aus der Nutzung der Dienste und der von oder im Namen von Rmoni bereitgestellten Dokumentation (mit Ausnahme der Kundeninhalte) ergeben.
14.2 Die vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer:
(a) den Zugang zu oder die Nutzung des Dienstes oder der Dokumentation in Kombination mit Hardware, Systemen, Software, Netzwerken oder anderen Materialien oder Dienstleistungen, die nicht in der Dokumentation oder anderweitig schriftlich von Rmoni bereitgestellt oder genehmigt wurden;
(b) Nutzung des Dienstes in einer Weise, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt oder gegen diese Vereinbarung verstößt;
(c) Änderung der Dienste oder der Dokumentation, außer: (i) durch oder im Namen von Rmoni; oder (ii) mit schriftlicher Zustimmung von Rmoni gemäß den schriftlichen Spezifikationen von Rmoni; oder
(d) Versäumnis der rechtzeitigen Umsetzung von Änderungen, Upgrades, Ersetzungen oder Erweiterungen, die ein Tätigwerden des Kunden erfordern und dem Kunden von oder im Namen von Rmoni zur Verfügung gestellt werden.
14.3 Der Kunde verpflichtet sich, Rmoni und ihre verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten (jeweils ein "Rmoni-Entschädigungsempfänger") zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Haftungen, Schäden, Verluste und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter (mit Ausnahme von verbundenen Unternehmen eines Rmoni-Entschädigungsempfängers), die sich ergeben aus oder in Verbindung stehen mit: (a) Kundeninhalte, die die geistigen Eigentumsrechte eines solchen Dritten verletzen; oder (b) die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung oder der Dokumentation.
14.4 Unter Bezugnahme auf die in Artikel 12 dargelegten Pflichten des Kunden wird der Kunde die Rmoni-Entschädigungsparteien von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, die sich aus der Nichtbeachtung von Warnungen oder aus Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen des Kunden auf der Grundlage der über die Plattform bereitgestellten Informationen ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
14.5 Jede Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch eines Dritten, von dem sie glaubt, nach diesem Artikel 13 entschädigt werden zu können. Die Partei, die eine Entschädigung beantragt (der "Entschädigungsempfänger"), kooperiert mit der anderen Partei (dem "Entschädigungsempfänger") auf deren alleinige Kosten und Ausgaben. Der Entschädigungspflichtige übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung eines solchen Anspruchs eines Dritten und beauftragt einen Rechtsbeistand seiner Wahl mit der Bearbeitung und Verteidigung dieses Anspruchs auf eigene Kosten des Entschädigungspflichtigen. Die Nichterfüllung von Verpflichtungen des Entschädigungsempfängers gemäß diesem Artikel 13 entbindet den Entschädigungsempfänger nicht von seinen Verpflichtungen gemäß diesem Artikel 13, es sei denn, der Entschädigungsempfänger kann nachweisen, dass er infolge dieser Nichterfüllung einen Schaden erlitten hat. Der Entschädigungsempfänger kann auf eigene Kosten und mit einem Anwalt seiner Wahl an dem Verfahren teilnehmen und es beobachten.
14.6 Rmoni ist nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten berechtigt, das Risiko oder die Verluste einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten zu mindern, indem sie
(a) Erlangung des Rechts für den Kunden, die Dienste und die Dokumentation weiterhin im Wesentlichen so zu nutzen, wie es in diesem Vertrag vorgesehen ist;
(b) die Dienste und die Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern oder zu ersetzen, um die Dienste und die Dokumentation (in der geänderten oder ersetzten Form) so zu gestalten, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, aber im Wesentlichen gleichwertige Merkmale und Funktionen aufweisen; in diesem Fall stellen solche Änderungen oder Ersetzungen Dienste und Dokumentation im Sinne dieses Vertrags dar; oder
(c) wenn die Optionen (a) oder (b) aus Sicht von Rmoni wirtschaftlich nicht vertretbar sind, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden diesen Vertrag in Bezug auf alle oder einen Teil der Dienste zu kündigen und den Kunden aufzufordern, die Nutzung der Dienste oder eines bestimmten Teils oder einer bestimmten Funktion der Dienste unverzüglich einzustellen, die Gebühren pro rata temporis anzupassen und dem Kunden einen pro rata temporis im Voraus bezahlten Betrag auszuzahlen. Für den Fall, dass Rmoni den Vertrag nur teilweise kündigt und den Kunden auffordert, die Nutzung eines bestimmten Teils oder bestimmter Funktionen der Dienste und der Dokumentation einzustellen, und dies dazu führt, dass dem Kunden ein Dienst verbleibt, der für ihn nicht mehr sinnvoll nutzbar ist, kann der Kunde den Vertrag kündigen, ohne dass er für Schäden infolge einer solchen Kündigung haftet.
14.7 Dieser Artikel 13 regelt die alleinigen Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung und Verpflichtung von Rmoni für tatsächliche, angedrohte oder behauptete Ansprüche, dass dieser Vertrag oder ein Vertragsgegenstand (einschließlich der Dienste und der Dokumentation) ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, unterschlägt oder anderweitig beeinträchtigt.
15. Beschränkung der Haftung
15.1 Eine Vertragspartei haftet für alle Ansprüche, Forderungen oder Klagen im Zusammenhang mit dem Vertrag, sei es wegen Vertragsverletzung, Gewährleistung, falscher Darstellung oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), unabhängig von der Schwere des Verschuldens, für Schäden, die durch nachgewiesene, ihr zurechenbare Versäumnisse im Rahmen dieses Artikels 14 verursacht wurden. Rmoni haftet nicht für eine Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verletzung auf Folgendes zurückzuführen ist:
(a) die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Vertrags durch den Kunden und/oder
(b) eine Aussetzung der Dienste durch Rmoni gemäß den Bestimmungen des Vertrages; und/oder
(c) ein Ereignis höherer Gewalt, wie in Artikel 15 dieses Abkommens beschrieben.
15.2 Die Haftung der Vertragsparteien ist auf vorhersehbare, direkte und persönliche Schäden beschränkt. In keinem Fall haftet eine Partei für Folgeschäden, indirekte, zufällige, besondere oder strafende Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsverluste, Datenverluste, Umsatz- oder Einkommensverluste, entgangene erwartete Einsparungen oder verschwendete Ausgaben (einschließlich Managementzeit), Verluste oder Haftungen aus oder im Zusammenhang mit anderen Verträgen oder Verlust von Firmenwert, in jedem Fall, wie auch immer verursacht, unter jeder Haftungstheorie, einschließlich, ohne Einschränkung, Vertrag, unerlaubte Handlung, Gewährleistung, Fahrlässigkeit oder anderweitig, selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
15.3 Sofern in Artikel 14.4 nichts anderes bestimmt ist, übersteigt die Gesamthaftung einer der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand, einschließlich Bestellungen, unter keinen Umständen den Wert aller Beträge, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrages in den zwölf (12) Monaten vor der Handlung oder Unterlassung oder der Reihe von Handlungen oder Unterlassungen, die zu einer solchen Haftung führen, gezahlt hat, gleichgültig, ob es sich dabei um Vertragsbruch, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder sonstige Ansprüche handelt.
15.4 Die Ausschlüsse und Beschränkungen in diesem Artikel 14 gelten nicht für: (a) Betrug oder arglistige Täuschung, (b) die Haftung einer der Vertragsparteien für die in Artikel 13 (Entschädigung) festgelegten Entschädigungen, (c) Fahrlässigkeit einer der Vertragsparteien, die zu Tod oder Körperverletzung führt, oder (d) die Haftung für vorsätzliches Fehlverhalten.
16. Höhere Gewalt
16.1 In keinem Fall ist eine der Parteien gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich, oder es wird davon ausgegangen, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung in Verzug geraten ist oder diese verletzt hat, wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen (ein "Ereignis höherer Gewalt"), einschließlich Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, andere Katastrophen wie Epidemien, Krieg, Terrorismus, Invasion Aufruhr oder andere zivile Unruhen, Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieses Abkommens in Kraft sind, nationaler oder regionaler Notstand, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder Bummelstreiks oder andere Arbeitsunruhen, Erlass von Gesetzen oder Maßnahmen einer staatlichen oder öffentlichen Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos, einer Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkung, eines Kontingents oder einer anderen Beschränkung oder eines Verbots oder eines vollständigen oder teilweisen Stillstands der Regierung oder eines nationalen oder regionalen Mangels an angemessener Energie oder Telekommunikation oder Transport.
16.2 Im Falle eines Ausfalls oder einer Verzögerung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, unterrichtet die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich unter Angabe des Zeitraums, in dem das Ereignis voraussichtlich andauern wird, und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
17. Sonstiges
17.1 Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Parteien zu begründen, und soll auch nicht als solche angesehen werden. Keine der Parteien hat die Befugnis oder Macht, die andere Partei zu binden, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen oder eine Haftung für die andere Partei zu begründen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich anders festgelegt.
17.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder ein Teil davon von einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer anderen zuständigen Stelle oder aufgrund von Gesetzen, denen sie unterliegt, oder aus anderen Gründen für teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist sie nur in diesem Umfang nichtig oder nicht durchsetzbar und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen oder des Rests einer solchen Bestimmung bleibt davon unberührt. Sollte ein Artikel ganz oder teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar sein, werden sich Rmoni und der Kunde unverzüglich und nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, das angestrebte wirtschaftliche und/oder sonstige Ergebnis auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
17.3 Keine Verzögerung, Nachlässigkeit oder Unterlassung seitens einer der Parteien bei der Durchsetzung von Bestimmungen oder Bedingungen der Vereinbarung gegenüber der anderen Partei stellt einen Verzicht dar oder gilt als Verzicht oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Rechte dieser Partei aus der Vereinbarung. Jeder Verzicht einer Partei auf eines ihrer Rechte aus dem Abkommen bedarf der Schriftform und gilt nur für das Geschäft oder die Reihe von Geschäften, auf die in diesem Verzicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
18.1 Dieser Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht und wird nach diesem ausgelegt.
18.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden - sofern sie nicht gütlich beigelegt werden können - in erster Instanz ausschließlich dem Gericht von Overijssel, Niederlande, Standort Almelo, vorgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024
(Demnächst)
Rmoni B.V. (im Folgenden "Rmoni") ist ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, mit satzungsmäßigem Sitz in Almelo und der Büroadresse Twentepoort West 10 in (7609 RD). Rmoni hat eine Cloud-basierte digitale Qualitätsmanagementlösung für die Registrierung, Echtzeit-Fernüberwachung und Berichterstattung von wichtigen Kontrollparametern entwickelt (im Folgenden: die "Plattform"). Die Plattform kann über Desktop und mobile Apps genutzt werden.
Sie arbeiten für eine Organisation, eine Körperschaft und/oder eine Institution (im Folgenden: die/Ihre "Organisation"), die eine Lizenz zur Nutzung der Plattform erworben hat, und Ihre Organisation hat Ihnen Benutzerdaten für die Plattform zur Verfügung gestellt.
Sie verpflichten sich, bei der Nutzung der Plattform die folgenden Regeln einzuhalten.
1. Sie dürfen die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die:
(a) gesetzlich verboten ist;
(b) in irgendeiner Weise die Rechte anderer verletzt;
(c) versucht, unbefugten Zugriff auf die Plattform oder andere Dienste, Geräte, Daten, Konten oder Netzwerke zu erlangen oder diese zu stören;
(d) schädlichen Code, Malware oder irgendeine Form von Spam verbreitet;
(e) der Plattform, Rmoni oder anderen schaden könnten oder die Plattform oder die Nutzung durch andere beeinträchtigen könnten.
2. Du sollst nicht:
(a) anderen Personen die Verwendung Ihrer Benutzerdaten zu gestatten;
(b) die Benutzeranmeldeinformationen einer anderen Person zu verwenden;
(c) nicht autorisierte Änderungen an der Plattform und/oder der Konfiguration der Plattform für Ihre Organisation vorzunehmen;
(d) nicht autorisierte Hardware oder Software an die Plattform anzuschließen;
(e) die Plattform oder Teile davon weiterzuverkaufen oder weiterzuverteilen;
(f) auf die Plattform zuzugreifen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu entwickeln;
(g) den Quellcode der Software der Plattform zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, ihn abzuleiten (außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts);
(h) umfangreiche Last- oder Sicherheitstests durchzuführen;
(i) die Plattform zu vervielfältigen oder neu zu veröffentlichen (zu erlauben);
(j) die Plattform anderen Personen als Nutzern innerhalb Ihrer Organisation zur Verfügung zu stellen;
(k) die Plattform zu verändern oder von ihr abgeleitete Werke zu erstellen;
(l) Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumshinweise, die in der zur Bereitstellung der Plattform verwendeten Software enthalten sind, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.
Ohne die sonstigen Rechte von Rmoni einzuschränken, kann ein tatsächlicher oder vermuteter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen zur Sperrung Ihrer Nutzung der Plattform führen.
3. Berichterstattung
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Benutzerdaten (auf welche Weise auch immer) an Dritte weitergegeben worden sind, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Organisation melden.
Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024
Rechtliche Dokumente für Kunden der Rmoni-Wiederverkäufer
Die geltenden SLAs erfahren Sie von Ihrem Händler.
Rmoni B.V. (im Folgenden "Rmoni") ist ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, mit satzungsmäßigem Sitz in Almelo und der Büroadresse Twentepoort West 10 in (7609 RD). Rmoni hat cloud-basierte digitale Qualitätsmanagement-Lösungen für die Registrierung, Echtzeit-Fernüberwachung und Berichterstattung von wichtigen Kontrollparametern entwickelt (im Folgenden: die "Plattform"). Die Plattform kann über Desktop- und Mobil-Apps genutzt werden. Die Plattform kann mit spezifischer Hardware (die "Hardware") verbunden werden, einschließlich Sensoren, Routern, Gateways und Thermometern, die ebenfalls über Rmoni und Wiederverkäufer von Rmoni geliefert werden.
Sie stellen den "Kunden" dar, d.h. eine Organisation, ein Unternehmen und/oder eine Institution, die diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag (im Folgenden als "EULA" oder "Vertrag" bezeichnet) abschließt, um ein Abonnement für die Nutzung der Plattform durch die Wiederverkäuferaktivitäten eines Rmoni-Wiederverkäufers (wie unten definiert) zu erhalten.
Rmoni und der Kunde können im Folgenden gemeinsam als "Parteien" und jeder für sich als "Partei" bezeichnet werden.
Die Vertragsparteien kommen wie folgt überein:
1. Definitionen und Auslegung
Verbundenes Unternehmen bedeutet jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler die betreffende Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Zu Gunsten des Kunden können auch Franchisenehmer des Kunden als verbundene Unternehmen betrachtet werden, wenn der Kunde dies mit dem entsprechenden Rmoni-Wiederverkäufer vereinbart hat.
Kundeninhalte sind alle Daten und Materialien, die der Kunde Rmoni zur Verwendung in Verbindung mit der Plattform zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundenanwendungen, Datendateien und Grafiken. Daten, die Rmoni zur Verfügung gestellt werden" bedeutet in diesem Zusammenhang Daten, die vom Kunden und seinen Nutzern in Verbindung mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden an die Plattform übermittelt und dort gespeichert werden (und schließt solche Daten ein, die in den Sicherungskopien von Rmoni gespeichert sind, falls vorhanden).
Datenschutzvereinbarung (DPA): die in Artikel 8 beschriebene Vereinbarung, die, falls erforderlich, separat abgeschlossen wird.
Dokumentation bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen oder andere Dokumente oder Materialien, die Rmoni dem Kunden auf der Support-Website https://support.rmoni.com zur Verfügung stellt und die die Funktionalität, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen der Plattform beschreiben, einschließlich aller Aspekte ihrer Installation, Konfiguration, Integration, ihres Betriebs, ihrer Nutzung oder ihres Supports.
Schädlicher Code ist jede Software, Hardware oder andere Technologie, jedes Gerät oder Mittel, einschließlich Viren, Würmer, Malware oder anderer bösartiger Computercodes, deren Zweck oder Wirkung darin besteht, (a) unbefugten Zugang zu ermöglichen oder (i) die Funktion eines Computers, einer Software, Firmware, Hardware, eines Systems oder Netzwerks oder (ii) die Sicherheit, Integrität, Vertraulichkeit oder Nutzung von Daten zu zerstören, zu unterbrechen, zu deaktivieren, zu verzerren oder anderweitig zu schädigen oder zu behindern, oder (b) den Kunden daran zu hindern, auf die Dienste zuzugreifen oder sie wie in diesem Vertrag vorgesehen zu nutzen.
Geistige Eigentumsrechte sind alle bestehenden und zukünftigen eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die im Rahmen von Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen Gesetzen zum geistigen Eigentum gewährt, beantragt oder anderweitig vorhanden sind, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
Erlaubte Nutzung bedeutet jede Nutzung der Dienste und der Plattform durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und der Dokumentation zum Nutzen des Kunden ausschließlich im Rahmen oder für die internen Geschäftsabläufe des Kunden.
Plattform bezeichnet die von Rmoni entwickelte Cloud-basierte Lösung für digitales Qualitätsmanagement, die dem Kunden unter den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.
Wiederverkäuferist der von Rmoni durch schriftliche Vereinbarung autorisierte Wiederverkäufer, der dem Kunden diese EULA zur Verfügung gestellt hat, um ein Abonnement der Plattform zu erhalten.
Dienstleistungen sind alle von Rmoni für den Kunden erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung der Plattform und aller zusätzlichen Dienstleistungen, die die Parteien von Zeit zu Zeit vereinbaren können.
2. Plattform und Dienste
2.1 Der Kunde beauftragt Rmoni hiermit mit der Erbringung der Leistungen, die Rmoni hiermit zu den Bedingungen dieses Vertrages annimmt.
2.2 Rmoni kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den Diensten vornehmen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen die Leistung oder Funktionalität der Dienste nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Falle einer Änderung, die nach vernünftigem Ermessen als wesentlich angesehen werden kann (von Rmoni nach eigenem Ermessen zu bestimmen), wird Rmoni den Kunden im Voraus über den Wiederverkäufer über eine solche Änderung informieren, es sei denn, eine vorherige Benachrichtigung ist nicht möglich (z.B. im Falle von sicherheitsrelevanten Änderungen). Die Parteien können in einem SLA (Service Level Agreement) von diesem Artikel abweichen; in diesem Fall ist das SLA in dieser Hinsicht maßgebend.
2.3 Sofern und soweit Rmoni einer solchen Verbindung schriftlich zugestimmt hat, erfolgt die Nutzung von Hardware (einschließlich Sensoren), Anwendungen, Diensten oder Produkten von Drittanbietern, die dem Kunden zur Nutzung in Verbindung mit den Diensten lizenziert wurden, sowie jeglicher Austausch oder sonstige Übertragung von Informationen zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Rmoni übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Hardware, Anwendungen, Diensten oder Produkten von Drittanbietern durch den Kunden.
3. Nutzungsrechte und Einschränkungen
3.1 Der Kunde hat das Recht, während der Laufzeit auf die in der jeweiligen Bestellung angegebenen Dienste zuzugreifen und sie für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke zu nutzen. Diese Rechte sind nicht exklusiv, nicht übertragbar und werden durch die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen eingeschränkt und unterliegen diesen. Der Kunde hat nur die Rechte, die ihm in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden.
3.2 Der Kunde garantiert, dass die Nutzung und/oder Verarbeitung des Kundeninhalts (i) keine Rechte Dritter oder ihm auferlegte gesetzliche Verpflichtungen verletzt und (ii) nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Der Kunde stellt Rmoni von allen Ansprüchen Dritter frei, die, gleich aus welchem Grund, im Zusammenhang mit den Kundeninhalten erhoben werden.
3.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer. Rmoni haftet nicht für Daten- oder Funktionsverluste, die unmittelbar durch Handlungen der Nutzer des Kunden verursacht werden.
3.4 Der Kunde darf die Dienste und die Dokumentation den Nutzern seiner verbundenen Unternehmen zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, dass:
(a) Der Kunde ist für die Abonnementgebühren dieser verbundenen Unternehmen (zahlbar an den Wiederverkäufer) und für alle Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen (und deren Benutzer) verantwortlich;
(b) Der Kunde haftet dafür, dass seine verbundenen Unternehmen (und deren Nutzer) die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten;
(c) Der Kunde stellt sicher, dass alle Rechte oder Rechtsmittel, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, nur vom Kunden und nicht von einem verbundenen Unternehmen gegen Rmoni eingeklagt werden können, mit der Ausnahme, dass der Kunde berechtigt ist, Verluste von verbundenen Unternehmen so zu behandeln, als wären sie Verluste des Kunden.
4. Beschränkungen
4.1 Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die:
(a) gesetzlich verboten ist;
(b) in irgendeiner Weise die Rechte anderer verletzt;
(c) versucht, unbefugten Zugang zu den Diensten oder anderen Diensten, Geräten, Daten, Konten oder Netzwerken zu erhalten oder diese zu stören;
(d) schädlichen Code oder irgendeine Form von Spam zu verbreiten;
(e) den Diensten, Rmoni oder anderen schaden oder den Dienst oder dessen Nutzung durch andere beeinträchtigen könnten.
4.2 Der Kunde darf nicht:
(a) die Dienste weiterzuverkaufen oder weiterzuverteilen;
(b) auf die Dienste zugreifen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu entwickeln;
(c) den Quellcode der Software, die zur Erbringung der Dienste verwendet wird, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, ihn abzuleiten (außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts);
(d) umfangreiche Last- oder Sicherheitstests durchführen;
(e) den Dienst zu kopieren oder neu zu veröffentlichen (zu erlauben);
(f) die Dienste anderen Personen als Nutzern innerhalb des Unternehmens des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen (Mitarbeiter und ZZP-Mitarbeiter) zur Verfügung zu stellen;
(g) die Dienste oder die Dokumentation zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
(h) Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumshinweise, die in der für die Erbringung der Dienste verwendeten Software oder in der Dokumentation enthalten sind, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.
4.3 Ohne die sonstigen Rechte von Rmoni aus diesem Vertrag einzuschränken, kann ein tatsächlicher oder vermuteter Verstoß gegen die Bestimmungen in Artikel 4.1 und/oder 4.2 zur Aussetzung der Nutzung der Dienste führen. Rmoni wird die Nutzung der Dienste nur in dem Umfang und für den Zeitraum aussetzen, der vernünftigerweise notwendig ist, um den Verstoß zu beheben. Sofern Rmoni nicht der Ansicht ist, dass eine sofortige Aussetzung erforderlich ist, wird Rmoni die Nutzung der Dienste mit angemessener Frist aussetzen. Rmoni ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 4.1 und/oder 4.2 alle ihm zur Verfügung stehenden angemessenen Rechtsmittel zu ergreifen. Rmoni haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten, Ansprüche oder Kosten, die sich aus einer Aussetzung der Dienste ergeben oder damit zusammenhängen.
5. Abonnementgebühren
5.1 Die Plattform wird auf einer Abonnementbasis bereitgestellt, für die Zahlungen im Voraus für jede Abonnementlaufzeit geleistet werden. Die Gebühren für die Nutzung der Plattform (Abonnement- oder Lizenzgebühren) werden zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer vereinbart. Gebühren für andere Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Installation, Implementierung, Support, Schulung) können separat berechnet werden.
5.2 Der Kunde wird jede unbestrittene Rechnung gemäß den zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer vereinbarten Zahlungsbedingungen begleichen. Wenn der Wiederverkäufer Rmoni über die Nichtzahlung durch den Kunden informiert, hat Rmoni das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis alle überfälligen Beträge bezahlt sind, ohne dass Rmoni für Forderungen oder Kosten haftet, die sich aus einer solchen Aussetzung der Dienstleistungen aufgrund der Nichtzahlung ergeben.
5.3 Für den Fall, dass der Wiederverkäufer nicht mehr autorisierter Wiederverkäufer von Rmoni ist, kann Rmoni (i) dem Kunden das Abonnement für die Plattform und die Dienste direkt in Rechnung stellen, wobei Rmoni und der Kunde den dann aktuellen (Standard-)SaaS-Vertrag von Rmoni abschließen, der dem Kunden von Rmoni zur Verfügung gestellt wird, oder (ii) den Kunden an einen anderen autorisierten Wiederverkäufer von Rmoni verweisen, wobei der Kunde einen Vertrag mit einem solchen anderen autorisierten Wiederverkäufer abschließen wird. Wenn der Kunde weder mit Rmoni noch mit einem anderen autorisierten Wiederverkäufer einen Vertrag abschließen möchte, hat der Kunde lediglich die Möglichkeit, sein Abonnement zu kündigen.
6 Geistiges Eigentum
6.1 Jede Partei bleibt Eigentümerin aller ihrer Rechte an geistigem Eigentum.
6.2 Der Vertrag führt nicht zu einer Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum zwischen den Parteien. Rmoni behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und der Dokumentation vor, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran. Der Kunde hat keine Rechte, Lizenzen oder Befugnisse in Bezug auf die Dienste oder die Dokumentation (einschließlich Aktualisierungen oder Änderungen daran), es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt.
6.2.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum und andere Eigentumsrechte an den Kundeninhalten verbleiben beim Kunden (oder seinen Lizenzgebern). Unabhängig davon stimmt der Kunde zu, dass (ohne zusätzliche Kosten):
(a) Rmoni ist berechtigt, den Handelsnamen und die Warenzeichen des Kunden ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden;
(b) Rmoni ist berechtigt, die über die Dienste verarbeiteten Inhalte des Kunden in anonymisierter Form für Datenanalysezwecke zu nutzen, um beispielsweise die Leistung und die einzelnen Module der (SaaS-) Dienste zu verbessern.
7. Vertraulichkeit und Sicherheit
7.1 Jede Partei (oder eines ihrer verbundenen Unternehmen) (die "offenlegende Partei") kann der anderen Partei (oder einem ihrer verbundenen Unternehmen) (der "empfangenden Partei") vertrauliche Informationen offenlegen oder zugänglich machen.Vertrauliche Informationen" sind Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium (mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise), die von einer Partei oder im Namen einer Partei gegenüber der anderen Partei offengelegt oder zugänglich gemacht werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter Umständen offengelegt oder zugänglich gemacht werden, die vernünftigerweise auf eine vertrauliche Behandlung schließen lassen, einschließlich Informationen, die aus der Technologie, den Geschäftsgeheimnissen, dem Know-how, den Geschäftsabläufen, den Plänen, den Strategien, den Kunden, der Preisgestaltung der offenlegenden Partei bestehen oder sich darauf beziehen, sowie Informationen, für die die offenlegende Partei vertraglich oder anderweitig zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, und zwar unabhängig davon, ob sie als "vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind oder nicht. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (a) sind und bleiben alle Kundeninhalte vertrauliche Informationen des Kunden, (b) sind und bleiben die Dienstleistungen und die Dokumentation vertrauliche Informationen von Rmoni und (c) sind die Bedingungen und das Bestehen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen jeder Partei in Bezug auf die andere, dies mit der Ausnahme, dass der Wiederverkäufer Kenntnis von der Existenz und dem Inhalt dieser Vereinbarung hat.
7.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht die Informationen, die die empfangende Partei durch schriftliche oder sonstige dokumentarische Aufzeichnungen nachweisen kann:
(a) der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung bekannt waren, bevor diese Informationen der empfangenden Partei im Zusammenhang mit diesem Abkommen offengelegt oder zugänglich gemacht wurden;
(b) der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch die Nichteinhaltung dieses Abkommens durch die empfangende Vertragspartei oder einen ihrer Vertreter allgemein bekannt war oder wird;
(c) von der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einer dritten Partei erhalten wurde oder wird, die nach Wissen der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Erhalts nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war oder ist;
(d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen entwickelt wurde oder wird.
7.3 Als Voraussetzung für die Offenlegung von oder den Zugang zu vertraulichen Informationen muss die empfangende Partei:
(a) nur dann auf vertrauliche Informationen zuzugreifen oder diese zu nutzen, wenn dies für die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erforderlich ist;
(b) außer in den Fällen, in denen dies gemäß Artikel 7.4 zulässig ist, keine vertraulichen Informationen offenlegen oder den Zugang zu diesen Informationen gestatten, es sei denn, ihre Mitarbeiter müssen: (i) diese vertraulichen Informationen für die Ausübung der Rechte oder die Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei im Rahmen und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag kennen müssen; (ii) über die vertrauliche Natur der vertraulichen Informationen und die Verpflichtungen der empfangenden Partei im Rahmen dieses Artikels 7 informiert wurden; und (iii) an Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungsverpflichtungen gebunden sind, die die vertraulichen Informationen mindestens ebenso schützen wie die in diesem Artikel 7 festgelegten Bedingungen;
(c) die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die er zum Schutz seiner vertraulichen Informationen anwendet, keinesfalls jedoch mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt: (i) in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, solange diese Geschäftsgeheimnisse nach den geltenden Gesetzen als Geschäftsgeheimnisse gelten, (ii) in Bezug auf die Dienstleistungen, die Dokumentation und den Kundeninhalt auf unbestimmte Zeit und (iii) in Bezug auf alle anderen vertraulichen Informationen für fünf (5) Jahre ab dem Datum des Erhalts dieser Informationen; und
(d) stellt sicher, dass seine Vertreter die Bestimmungen dieses Artikels 7 einhalten, und ist für die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch seine Vertreter verantwortlich und haftbar.
7.4 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen, soweit eine solche Offenlegung gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei bemüht sich in angemessener Weise, die andere Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich zu benachrichtigen, und unterstützt die offenlegende Partei auf deren alleinige Kosten in angemessener Weise dabei, sich einer solchen Offenlegung zu widersetzen oder eine Schutzanordnung oder andere Einschränkungen der Offenlegung zu erwirken.
7.5 Jede Partei ist verpflichtet, in Bezug auf vertrauliche Informationen der anderen Partei (mindestens) die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die sie anwendet, um die Offenlegung ihrer eigenen vertraulichen Informationen zu verhindern. Jede Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch oder jede unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei. Keine der Parteien darf Prototypen, Software oder andere materielle Gegenstände, die vertrauliche Informationen der anderen Partei enthalten und der Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren. Jede Vertragspartei kann vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei auf einer Need-to-know-Basis an ihre Auftragnehmer weitergeben, die Vertraulichkeitsvereinbarungen unterliegen, die sie verpflichten, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nur zur Erleichterung der Erbringung ihrer Dienstleistungen im Auftrag der empfangenden Vertragspartei zu verwenden.
8. Schutz und Sicherheit von Daten
8.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass personenbezogene Daten (wie in der Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 ("DSGVO") definiert) in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, einschließlich der DSGVO, durch oder im Namen des Kunden verarbeitet werden.
8.2 Wenn es die Art der zu erbringenden Dienstleistungen erfordert, werden die Parteien einen separaten Datenverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 GDPR abschließen, soweit Rmoni personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
9. Laufzeit, Beendigung und Aussetzung
9.1 Dieser Vertrag tritt mit der Annahme durch den Kunden in Kraft und gilt für den Zeitraum, in dem der Kunde ein gültiges Abonnement für die Plattform beim Wiederverkäufer hat und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Wiederverkäufer nachkommt. Endet ein solches Abonnement, ungeachtet des Grundes, endet diese Vereinbarung automatisch zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
9.2 Rmoni kann zusätzlich zu den gesetzlichen Auflösungsbestimmungen diesen Vertrag jederzeit und ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden auflösen, wenn der Kunde (i) für insolvent erklärt wird oder (ii) anderweitig Gegenstand eines Verfahrens in Bezug auf seine Liquidation, Abwicklung oder Insolvenz ist.
10. Auswirkungen der Beendigung
10.1 Bei Beendigung dieser Vereinbarung:
(a) werden alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen, die eine Partei der anderen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt hat, unverzüglich beendet;
(b) Der Kunde stellt die Nutzung der von Rmoni bereitgestellten Dienste unverzüglich ein. Rmoni gewährt dem Kunden jedoch für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung einen eingeschränkten Zugang zu den Diensten, der ausschließlich dem Abruf der Kundeninhalte dient;
(c) Auf Verlangen von Rmoni ist der Kunde verpflichtet, alle vertraulichen Informationen von Rmoni unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu entsorgen und schriftlich zu bestätigen, dass er dies getan hat. Der Kunde kann jedoch Kopien der vertraulichen Informationen als Teil von Archivierungsaufzeichnungen, die auf Sicherungssystemen gespeichert sind, aufbewahren, vorausgesetzt, diese unterliegen weiterhin Artikel 7 (Vertraulichkeit und Sicherheit).
10.2 Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern sollte, überdauert die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung.
11. Garantien und Einhaltung
11.1 Rmoni gewährleistet, dass die Dienstleistungen in professioneller Weise entsprechend den allgemeinen Industriestandards erbracht werden und dass die Dienstleistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation erbracht werden.
11.2 Rmoni garantiert nicht, dass die Dienste ununterbrochen, virenfrei oder fehlerfrei zur Verfügung stehen und dass Rmoni alle Fehler korrigiert. Rmoni haftet nicht für die unbefugte Veränderung, den Diebstahl oder die Zerstörung von Daten, Dateien oder Programmen des Kunden oder anderer Nutzer. Rmoni übernimmt keine Garantie für die Interoperabilität mit Software, Hardware oder Infrastrukturen von Dritten, die der Kunde möglicherweise einsetzt.
11.3 Beide Parteien müssen alle für sie geltenden Gesetze einhalten:
(a) Rmoni wird bei der Erbringung der Dienstleistungen alle Gesetze einhalten, die auf die Verpflichtungen aus diesem Vertrag anwendbar sind. Rmoni ist jedoch nicht für die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften verantwortlich, die auf den Kunden oder seine Branche anwendbar sind und die nicht allgemein auf Anbieter von Informationstechnologie-Dienstleistungen anwendbar sind.
(b) Der Kunde muss alle Gesetze einhalten, die für seine Nutzung der Dienste gelten. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung des Datenschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten, die er bereitstellt oder kontrolliert, sowie für die Nutzung der Dienste in einer Weise verantwortlich, die mit den rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen des Kunden übereinstimmt. Der Kunde ist verantwortlich für die Beantwortung von Anfragen Dritter bezüglich der Nutzung der Dienste durch den Kunden.
11.4 Rmoni sichert dem Kunden zu, dass Rmoni während der Laufzeit des Vertrages die Dienstleistungen mit Personal erbringen wird, das über die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen verfügt, und dass Rmoni angemessene Ressourcen einsetzen wird, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
11.5 Mit Ausnahme der ausdrücklichen Garantien, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, werden alle Dienste und die Dokumentation ohne Mängelgewähr bereitgestellt, und Rmoni lehnt hiermit alle Garantien ab, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, und Rmoni lehnt insbesondere alle stillschweigenden Garantien für die Eignung für einen bestimmten Zweck und alle Garantien ab, die sich aus dem Handelsverkehr, der Gewohnheit oder der Handelspraxis ergeben. Ohne das Vorstehende einzuschränken, übernimmt Rmoni keinerlei Garantie dafür, dass die Dienste oder die Dokumentation oder irgendwelche Produkte oder Ergebnisse ihrer Nutzung mit irgendeiner Software, einem System oder anderen Diensten kompatibel sind oder funktionieren, außer wenn und soweit dies ausdrücklich in der Dokumentation angegeben ist.
12. Die Verantwortung des Kunden
12.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Konfiguration und Anpassung des Kundenkontos auf der Plattform verantwortlich ist, unabhängig davon, ob Rmoni und/oder der Wiederverkäufer in dieser Hinsicht Unterstützung geleistet hat oder leistet. Die Verantwortung des Kunden in dieser Hinsicht umfasst unter anderem das Hochladen von Checklisten, den Inhalt und die Art der Checklisten, die Planung und Verwendung von Checklisten, die Aktivierung von Benachrichtigungen, Warnungen, Alarmen oder anderen Alarmen sowie deren Parameter und Einstellungen.
12.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Weiterverfolgung von Benachrichtigungen, Warnungen, Alarmen oder anderen Warnungen verantwortlich ist, die dem Kunden über die Plattform auf der Grundlage von Messungen der Sensoren oder der Ergebnisse der vom Kunden ausgefüllten Checklisten übermittelt werden. Rmoni haftet nicht für Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde nicht auf solche Warnungen reagiert. Der Kunde ist auch allein verantwortlich für die Informationen/Daten, die er in die Checklisten einträgt.
12.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Rmoni nicht für Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden haftbar gemacht werden kann, die auf den über die Plattform bereitgestellten Informationen (einschließlich Warnmeldungen) beruhen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung dieser Informationen und für alle Ergebnisse, die sich aus seinen Entscheidungen oder Handlungen ergeben.
12.4 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Wiederverkäufer - als Drittbegünstigter - jederzeit das Recht hat, sich zu seiner Verteidigung auf diesen Artikel 12 zu berufen.
13. Entschädigung
13.1 Rmoni stellt den Kunden von allen Verlusten frei, die aus oder im Zusammenhang mit einer vermeintlichen oder tatsächlichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten oder anderen Rechten Dritter entstehen, die sich aus der Nutzung der Dienste und der von oder im Namen von Rmoni bereitgestellten Dokumentation (mit Ausnahme der Kundeninhalte) ergeben.
13.2 Die vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer:
(a) den Zugang zu oder die Nutzung des Dienstes oder der Dokumentation in Kombination mit Hardware, Systemen, Software, Netzwerken oder anderen Materialien oder Dienstleistungen, die nicht in der Dokumentation oder anderweitig schriftlich von Rmoni bereitgestellt oder genehmigt wurden;
(b) Nutzung des Dienstes in einer Weise, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt oder gegen diese Vereinbarung verstößt;
(c) Änderung der Dienste oder der Dokumentation, außer: (i) durch oder im Namen von Rmoni; oder (ii) mit schriftlicher Zustimmung von Rmoni gemäß den schriftlichen Spezifikationen von Rmoni; oder
(d) Versäumnis der rechtzeitigen Umsetzung von Änderungen, Upgrades, Ersetzungen oder Erweiterungen, die ein Tätigwerden des Kunden erfordern und dem Kunden von oder im Namen von Rmoni zur Verfügung gestellt werden.
13.3 Der Kunde verpflichtet sich, Rmoni und ihre verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten (jeweils ein "Rmoni-Entschädigungsempfänger") zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Haftungen, Schäden, Verluste und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter (mit Ausnahme von verbundenen Unternehmen eines Rmoni-Entschädigungsempfängers), die sich ergeben aus oder in Verbindung stehen mit: (a) Kundeninhalte, die die geistigen Eigentumsrechte eines solchen Dritten verletzen; oder (b) die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung oder der Dokumentation.
13.4 Unter Bezugnahme auf die in Artikel 12 dargelegten Pflichten des Kunden wird der Kunde die Rmoni-Entschädigungsempfänger von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, die sich aus der Nichtbeachtung von Warnungen oder aus Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen des Kunden auf der Grundlage der über die Plattform bereitgestellten Informationen ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
13.5 Jede Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch eines Dritten, von dem sie glaubt, nach diesem Artikel 13 entschädigt werden zu können. Die Partei, die eine Entschädigung beantragt (der "Entschädigungsempfänger"), kooperiert mit der anderen Partei (dem "Entschädigungsempfänger") auf deren alleinige Kosten und Ausgaben. Der Entschädigungspflichtige übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung eines solchen Anspruchs eines Dritten und beauftragt einen Rechtsbeistand seiner Wahl mit der Bearbeitung und Verteidigung dieses Anspruchs auf eigene Kosten des Entschädigungspflichtigen. Die Nichterfüllung von Verpflichtungen des Entschädigungsempfängers gemäß diesem Artikel 13 entbindet den Entschädigungsempfänger nicht von seinen Verpflichtungen gemäß diesem Artikel 13, es sei denn, der Entschädigungsempfänger kann nachweisen, dass er infolge dieser Nichterfüllung einen Schaden erlitten hat. Der Entschädigungsempfänger kann auf eigene Kosten und mit einem Anwalt seiner Wahl an dem Verfahren teilnehmen und es beobachten.
13.6 Rmoni ist nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten berechtigt, das Risiko oder die Verluste einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung des geistigen Eigentumsrechts eines Dritten zu mindern, indem sie
(a) Erlangung des Rechts für den Kunden, die Dienste und die Dokumentation weiterhin im Wesentlichen so zu nutzen, wie es in diesem Vertrag vorgesehen ist;
(b) die Dienste und die Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern oder zu ersetzen, um die Dienste und die Dokumentation (in der geänderten oder ersetzten Form) so zu gestalten, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, aber im Wesentlichen gleichwertige Merkmale und Funktionen aufweisen; in diesem Fall stellen solche Änderungen oder Ersetzungen Dienste und Dokumentation im Sinne dieses Vertrags dar; oder
(c) wenn die Optionen (a) oder (b) aus Sicht von Rmoni wirtschaftlich nicht vertretbar sind, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden diesen Vertrag in Bezug auf alle oder einen Teil der Dienste zu kündigen und den Kunden aufzufordern, die Nutzung der Dienste oder eines bestimmten Teils oder einer bestimmten Funktion der Dienste unverzüglich einzustellen, wobei der Wiederverkäufer die Gebühren anteilig für die Zukunft anpasst und dem Kunden einen anteiligen Betrag für im Voraus bezahlte Beträge auszahlt. Für den Fall, dass Rmoni den Vertrag nur teilweise kündigt und den Kunden auffordert, die Nutzung eines bestimmten Teils oder bestimmter Funktionen der Dienste und der Dokumentation einzustellen, und dies dazu führt, dass dem Kunden ein Dienst verbleibt, der für ihn nicht mehr sinnvoll nutzbar ist, kann der Kunde den Vertrag kündigen, ohne dass er für Schäden infolge einer solchen Kündigung haftbar wird.
13.7 Dieser Artikel 13 regelt die alleinigen Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung und Verpflichtung von Rmoni für tatsächliche, angedrohte oder behauptete Ansprüche, dass dieser Vertrag oder ein Vertragsgegenstand (einschließlich der Dienste und der Dokumentation) ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, unterschlägt oder anderweitig beeinträchtigt.
14. Beschränkung der Haftung
14.1 Eine Vertragspartei haftet für alle Ansprüche, Forderungen oder Klagen im Zusammenhang mit dem Vertrag, sei es wegen Vertragsverletzung, Gewährleistung, falscher Darstellung oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), unabhängig von der Schwere des Verschuldens, für Schäden, die durch nachgewiesene, ihr zurechenbare Versäumnisse im Rahmen dieses Artikels 14 verursacht wurden. Rmoni haftet nicht für eine Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verletzung auf Folgendes zurückzuführen ist:
(a) die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Vertrags durch den Kunden und/oder
(b) eine Aussetzung der Dienste durch Rmoni gemäß den Bestimmungen des Vertrages; und/oder
(c) ein Ereignis höherer Gewalt, wie in Artikel 15 dieses Abkommens beschrieben.
14.2 Die Haftung der Vertragsparteien ist auf vorhersehbare, direkte und persönliche Schäden beschränkt. In keinem Fall haftet eine Partei für Folgeschäden, indirekte, zufällige, besondere oder strafende Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsverluste, Datenverluste, Umsatz- oder Einkommensverluste, entgangene erwartete Einsparungen oder verschwendete Ausgaben (einschließlich Managementzeit), Verluste oder Haftungen aus oder im Zusammenhang mit anderen Verträgen oder Verlust von Firmenwert, in jedem Fall, wie auch immer verursacht, unter jeder Haftungstheorie, einschließlich, ohne Einschränkung, Vertrag, unerlaubte Handlung, Gewährleistung, Fahrlässigkeit oder anderweitig, selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
14.3 Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in Artikel 14.4 übersteigt die Gesamthaftung einer der Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand, einschließlich Bestellungen, unter keinen Umständen den Wert aller Beträge, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor der Handlung oder Unterlassung oder der Reihe von Handlungen oder Unterlassungen, die zu einer solchen Haftung führen, an den Wiederverkäufer für das Abonnement gezahlt hat, gleichgültig, ob es sich dabei um Vertragsbruch, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder andere Gründe handelt.
14.4 Die Ausschlüsse und Beschränkungen in diesem Artikel 14 gelten nicht für: (a) Betrug oder arglistige Täuschung, (b) die Haftung einer der Vertragsparteien für die in Artikel 13 (Entschädigung) festgelegten Entschädigungen, (c) Fahrlässigkeit einer der Vertragsparteien, die zu Tod oder Körperverletzung führt, oder (d) die Haftung für vorsätzliches Fehlverhalten.
15. Höhere Gewalt
15.1 In keinem Fall ist eine der Parteien gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich, oder es wird davon ausgegangen, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung in Verzug geraten ist oder diese verletzt hat, wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen (ein "Ereignis höherer Gewalt"), einschließlich Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, andere Katastrophen wie Epidemien, Krieg, Terrorismus, Invasion Aufruhr oder andere zivile Unruhen, Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieses Abkommens in Kraft sind, nationaler oder regionaler Notstand, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder Bummelstreiks oder andere Arbeitsunruhen, Erlass von Gesetzen oder Maßnahmen einer staatlichen oder öffentlichen Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos, einer Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkung, eines Kontingents oder einer anderen Beschränkung oder eines Verbots oder eines vollständigen oder teilweisen Stillstands der Regierung oder eines nationalen oder regionalen Mangels an angemessener Energie oder Telekommunikation oder Transport.
15.2 Im Falle eines Ausfalls oder einer Verzögerung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, unterrichtet die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich unter Angabe des Zeitraums, in dem das Ereignis voraussichtlich andauern wird, und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
16. Sonstiges
16.1 Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Parteien zu begründen, und soll auch nicht als solche angesehen werden. Keine der Parteien hat die Befugnis oder Macht, die andere Partei zu binden, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen oder eine Haftung für die andere Partei zu begründen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich anders festgelegt.
16.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder ein Teil davon von einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer anderen zuständigen Stelle oder aufgrund von Rechtsvorschriften, denen sie unterliegt, oder aus anderen Gründen für teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist sie nur in diesem Umfang nichtig oder nicht durchsetzbar und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen oder des Rests einer solchen Bestimmung bleibt davon unberührt. Sollte ein Artikel ganz oder teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar sein, werden sich Rmoni und der Kunde unverzüglich und nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, das angestrebte wirtschaftliche und/oder sonstige Ergebnis auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
16.3 Keine Verzögerung, Nachlässigkeit oder Unterlassung seitens einer der Parteien bei der Durchsetzung von Bestimmungen oder Bedingungen der Vereinbarung gegenüber der anderen Partei stellt einen Verzicht dar oder gilt als Verzicht oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Rechte dieser Partei aus der Vereinbarung. Jeder Verzicht einer Partei auf eines ihrer Rechte aus dem Abkommen bedarf der Schriftform und gilt nur für das Geschäft oder die Reihe von Geschäften, auf die in diesem Verzicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
17.1 Dieser Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht und wird nach diesem ausgelegt.
17.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden - sofern sie nicht gütlich beigelegt werden können - in erster Instanz ausschließlich dem Gericht von Overijssel, Niederlande, Standort Almelo, vorgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024
Allgemeine Dokumente
1. Allgemeine Informationen
This privacy statement (Privacy Statement) specifies how Rmoni (Rmoni B.V., registered in the Chamber of Commersunder number: 68434871; "we", "us", "our") handles personal data in the context of its software, applications, hardware and several other professional services (“Products and Services”) and its website <www.rmoni.com> (the “Website”). Personal data is data about a living person. The term includes both data that is directly identifiable (e.g. someone's name) and indirectly identifiable (e.g.someone's IP address).
2. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich?
Rmoni ist verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie in dieser Datenschutzerklärung beschrieben. Rmoni ist daher der für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen, darunter die Allgemeine Datenschutzverordnung ("GDPR").
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Bei der Bereitstellung unserer Produkte und Dienstleistungen können wir die folgenden personenbezogenen Daten verarbeiten.

Sie können sich auch unsere Cookie-Erklärung hier ansehen.
4. Welches sind die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung?
Gemäß der DSGVO dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten nur dann verarbeiten, wenn wir einen gültigen Rechtsgrund dafür haben. In der DSGVO werden diese Rechtsgrundlagen ausdrücklich genannt. Im Fall von Rmoni sind dies in der Regel: Ihre (vorherige) Einwilligung, die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir nachkommen müssen, oder ein berechtigtes Interesse an der Ausübung unserer normalen Geschäftstätigkeit.
Rmoni verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden, mit denen ein Vertrag geschlossen wurde, in erster Linie zum Zweck der Erbringung ihrer Dienstleistungen auf der Grundlage ihrer berechtigten Interessen an der Ausübung ihrer normalen Geschäftstätigkeit. Dies ist nur dann der Fall, wenn diese Interessen die Datenschutzinteressen der Person, auf die sich die Daten beziehen, überwiegen. In diesem Fall entsprechen die berechtigten Interessen von Rmoni den nachstehend genannten Zwecken. Für weitere Informationen zur Interessenabwägung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an uns unter den Kontaktdaten am Ende dieser Datenschutzerklärung. Andere Daten werden verarbeitet, um einer geltenden gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, zum Beispiel um geltende Mindestaufbewahrungsfristen einzuhalten.
In Ausnahmefällen kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten zu verarbeiten, um lebenswichtige Interessen einer Person zu schützen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn jemand im Büro von Rmoni bewusstlos wird und Gesundheitsdaten an einen Pflegedienst übermittelt werden müssen. Kann sich Rmoni nicht auf eine der oben genannten Grundlagen stützen, muss die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingeholt werden.
Rmoni informiert Sie im Einzelfall, wenn die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung oder eine notwendige Bedingung für den Abschluss einer Vereinbarung ist. Sie wird Sie auch über die möglichen Folgen einer Nichtbereitstellung der Daten informieren.
Rmoni verarbeitet diese personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke und auf der Grundlage der entsprechenden Rechtsgrundlagen:

5. Wie kommen wir an Ihre persönlichen Daten?
Rmoni sammelt personenbezogene Daten, die Sie uns direkt zur Verfügung gestellt haben. Zum Beispiel Daten über eine bestimmte Person, die durch das Ausfüllen eines Kontaktformulars auf der Website bereitgestellt werden. Wir können auch personenbezogene Daten durch die Nutzung der Website oder unserer Anwendung erheben, wie z. B. eine IP-Adresse oder Daten über die Nutzung unserer Anwendung (Protokolldaten). Manchmal verarbeiten wir personenbezogene Daten nicht aus eigenem Antrieb, sondern um einer uns obliegenden gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn wir personenbezogene Daten über einen längeren Zeitraum aufbewahren, um eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht zu erfüllen.
Wir können auch personenbezogene Daten aus öffentlichen Quellen erhalten, wie z. B. Informationen aus einem öffentlichen LinkedIn-Profil oder einer Website.
6. Unter welchen Umständen und mit wem teilen wir Ihre personenbezogenen Daten?
Dritte, die wir einbeziehen
Es kann sein, dass wir Dritte, wie z. B. Dienstleister oder Unterauftragnehmer, einschalten, um uns bei unseren geschäftlichen Aktivitäten zu unterstützen. Zum Beispiel Hubspot (für CRM-Zwecke), Leadinfo (für Marketingzwecke) und AFAS (für administrative Zwecke). Diese Dritten können im Rahmen der von ihnen für uns erbrachten Dienstleistungen personenbezogene Daten in unserem Namen verarbeiten. Um sicherzustellen, dass diese personenbezogenen Daten angemessen geschützt und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet werden, schließen wir mit diesen Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
Wir geben personenbezogene Daten nur weiter, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistung oder die Beteiligung des Dritten erforderlich ist. So haben Dritte beispielsweise nur Zugang zu den personenbezogenen Daten, die sie für ihre Dienstleistungen wirklich benötigen. Die Personen innerhalb dieser Dritten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Dritten ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten über Sie, die wir ihnen zur Verfügung stellen, für ihre eigenen Zwecke, wie z. B. Marketing oder andere Zwecke, zu verwenden.
Fusionen und Übernahmen
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an einen Käufer oder potenziellen Käufer im Falle einer (potenziellen oder voraussichtlichen) Fusion oder Übernahme unseres gesamten Geschäfts oder unserer Vermögenswerte weitergeben oder bereitstellen. Im Falle einer solchen Übertragung werden wir alle Schritte unternehmen, die vernünftigerweise von uns erwartet werden, um sicherzustellen, dass die empfangende Partei Ihre Daten in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung verarbeitet.
Staatliche Stellen
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an staatliche Stellen wie die Polizei, das Finanzamt oder andere Behörden weitergeben, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.
7. In welche Länder übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten?
Falls erforderlich, können wir personenbezogene Daten an Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") übermitteln.
Übermittlungen außerhalb des EWR. Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen Dritten außerhalb des EWR kann in erster Linie auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission legitimiert werden, in dem entschieden wird, dass der betreffende (Teil innerhalb des) Drittlandes ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Auf der Website der Europäischen Kommission finden Sie eine Übersicht über die Angemessenheitsbeschlüsse, die gefasst wurden.
Werden personenbezogene Daten in ein Land außerhalb des EWR übermittelt, für das es keinen Angemessenheitsbeschluss gibt, vereinbaren wir mit der betreffenden Partei die Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln in ihrer jeweiligen Fassung. Dabei handelt es sich um einen von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertrag zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten, bei dem die Parteien die Anhänge ausfüllen. Gegebenenfalls werden zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
8. Wie schützen wir Ihre persönlichen Daten?
Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns sehr wichtig. Daher hat Rmoni angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten getroffen, um Verletzungen der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten zu verhindern.
Rmoni verfügt über interne Verfahren, nach denen wir ein angemessenes technisches und organisatorisches Sicherheitsniveau gewährleisten. Wir tun unser Bestes, um zu verhindern, dass Ihre personenbezogenen Daten versehentlich verloren gehen, verwendet werden oder unbefugt abgerufen, verändert oder weitergegeben werden. Darüber hinaus beschränken wir den Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten auf diejenigen autorisierten Mitarbeiter und (anderen) Geschäftspartner und Dritte, die davon Kenntnis haben müssen. Darüber hinaus hat Rmoni eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, Schwachstellen-Codescans, gesicherte Websites mit SSL-Zertifikaten und Passwortregeln (Passwörter werden verschlüsselt gespeichert) eingeführt. Schließlich engagiert sich Rmoni in Forschungsgruppen, um über die neuesten Sicherheitsmaßnahmen informiert zu sein. Alle Mitarbeiter von Rmoni und andere Personen, die von Rmoni mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten.
9. Welche Rechte haben Sie in Bezug auf Ihre Privatsphäre?
In Bezug auf die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch Rmoni haben Sie die folgenden Datenschutzrechte:
a. Recht auf Zugang. Dies betrifft das Recht, Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies ermöglicht es Ihnen, eine Kopie der Daten zu erhalten, die wir über Sie gespeichert haben (aber nicht unbedingt die Dateien selbst). Wir werden Ihnen dann auch weitere Einzelheiten zu unserer Verarbeitung der personenbezogenen Daten mitteilen. Zum Beispiel, zu welchen Zwecken wir die Daten verarbeiten, woher wir sie haben und mit wem wir sie teilen.
b. Recht auf Berichtigung. Dies betrifft das Recht, die Berichtigung der Daten zu verlangen, die wir über Sie gespeichert haben. Damit können Sie unvollständige oder unrichtige Daten berichtigen lassen.
c. Recht auf Löschung. Dies betrifft das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen. Damit können Sie uns auffordern, personenbezogene Daten zu löschen oder zu entfernen, wenn: (i) die Daten nicht mehr erforderlich sind, (ii) der Verarbeitung widersprochen wurde, (ii) die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, (iv) die Daten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen oder (v) die Daten im Zusammenhang mit dem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft erhoben wurden. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, einem solchen Ersuchen in allen Fällen nachzukommen.
d. Recht auf Widerspruch. Hierbei handelt es sich um das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, wenn wir uns auf ein berechtigtes Interesse als Verarbeitungsgrund stützen (siehe oben). Soweit die Verarbeitung der Daten zu Zwecken des Direktmarketings erfolgt, werden wir einem Widerspruch stets nachkommen. Bei der Verarbeitung zu anderen Zwecken werden wir die Verarbeitung ebenfalls einstellen, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung geltend machen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die - beispielsweise - mit der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen zusammenhängen. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie über unsere zwingenden Interessen und die vorgenommene Interessenabwägung informieren.
e. Recht auf Einschränkung. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass Rmoni personenbezogene Daten auf Ihren Wunsch hin weiterhin speichert, aber im Prinzip nichts mehr mit ihnen machen darf. Kurz gesagt, dieses Recht kann ausgeübt werden, wenn Rmoni keine rechtlichen Gründe für die Verarbeitung der Daten hat (oder nicht mehr hat) oder wenn diese in Diskussion sind.
f. Automatisierte Entscheidungsfindung. Hier geht es um das Recht, keiner ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Sie erheblich beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten keine automatisierte Entscheidungsfindung anwenden.
g. Recht auf Widerruf der Einwilligung. Dies betrifft das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der Einwilligung vor deren Widerruf.
h. Recht auf Beschwerde. Dies betrifft das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem Sie arbeiten oder in dem ein mutmaßlicher Verstoß stattgefunden hat. Einen Überblick über die Aufsichtsbehörden und deren Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB). Wir würden es jedoch begrüßen, wenn wir Ihre Bedenken ausräumen könnten, bevor wir uns an die Aufsichtsbehörde wenden, und bitten Sie daher, uns vorher zu kontaktieren.
10. Wie können Sie Ihre Datenschutzrechte wahrnehmen?
Sie können die oben genannten Rechte zum Schutz der Privatsphäre kostenlos, telefonisch oder per E-Mail über die unten angegebenen Kontaktdaten ausüben. Bei offensichtlich unbegründeten oder übermäßigen Anfragen, insbesondere wenn sie sich wiederholen, haben wir das Recht, entweder eine angemessene Gebühr zu verlangen oder die Anfrage abzulehnen. Darüber hinaus können wir spezifische Informationen anfordern, die uns helfen, Ihre Identität zu bestätigen, bevor wir eine Anfrage zum Datenschutz weiter beantworten. Schließlich informieren wir Sie ohne unangemessene Verzögerung und grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage über den weiteren Verlauf der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Je nach der Komplexität der Anfrage und der Anzahl der Anfragen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden.
11. Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?
Im Allgemeinen speichert Rmoni personenbezogene Daten nicht länger, als es für die Zwecke, für die wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, erforderlich ist. Es kann jedoch Ausnahmen von den allgemeinen Aufbewahrungsfristen geben. So können kürzere Aufbewahrungsfristen gelten: Wenn eine Person bestimmte Datenschutzrechte ausübt, ist es möglich, dass wir sie für einen kürzeren Zeitraum aufbewahren. Es können auch längere Aufbewahrungsfristen gelten. In bestimmten Situationen verarbeiten wir personenbezogene Daten von Einzelpersonen für einen längeren Zeitraum, als es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum verarbeiten müssen:
- Aufbewahrungspflicht - zur Einhaltung einer Mindestaufbewahrungsfrist oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung, der LCE aufgrund von EU-Recht oder dem Recht eines EU-Mitgliedstaates unterliegt;
- Verfahren - personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren erforderlich sind;
- Freiheit der Meinungsäußerung - wenn die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information wahrzunehmen.
- Einverständnis - zum Beispiel: Mit dem Einverständnis des Bewerbers bewahren wir seine Daten ab Abschluss des Bewerbungsverfahrens ein Jahr lang auf, anstatt 4 Wochen.
12. Kontaktinformationen
Wenn Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder insbesondere zur Datenerhebung durch Rmoni haben, wenden Sie sich bitte an info@rmoni.com oder nutzen Sie die unten stehenden Kontaktinformationen:
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Die Niederlande
Telefonnummer: 0031 74 265 7787
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Gelegentlich kann es erforderlich sein, dass wir diese Datenschutzerklärung aktualisieren oder ändern. Im Falle wichtiger Änderungen werden wir Sie in angemessener Weise informieren und Sie bitten, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen. Die neueste Version der Datenschutzerklärung ist immer auf unserer Website verfügbar.
Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024
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Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024
Anbieter
Rmoni B.V.
Twentepoort West 10-8
7609 RD, Almelo
Niederlande
Tel.: +31 74 265 77 87
E-Mail: info@rmoni.com
Internet: https://www.rmoni.com
Vertreten durch den Geschäftsführer
Jeroen Beerlage
Rechtsform
Besloten Vennootschap (B.V., vergleichbar mit GmbH)
Handelsregister
Handelsregister der niederländischen Handelskammer (KvK): 68434871
Umsatzsteuer-ID
NL865707194B01
Zertifizierungen & regulatorische Anforderungen:
Rmoni B.V. erfüllt internationale Normen und Anforderungen in den Bereichen Lebensmittel- und Pharmasicherheit, unter anderem:
- CE zertifiziert
- NSF/ANSI Standard 2 – Food Equipment
- FDA 21 CFR Part 11
- EU GMP Annex 11
Diese Zertifizierungen betreffen insbesondere Anwendungen in den Bereichen Lebensmittelüberwachung sowie pharmazeutische und gesundheitstechnische Prozesse.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf alle Verträge mit Rmoni B.V. findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz von Rmoni B.V. in Almelo, Niederlande.
Verbraucherstreitbeilegung
Rmoni B.V. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VODie Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/